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Hallöchen!

Es wird wieder Zeit für einen #MittendrinMittwoch!

Diese Aktion hat Elizzy von readbooksandfallinlove ins Leben gerufen. „Mittendrin Mittwoch besteht aus immer neuen Zeilen von Büchern in denen man gerade mittendrin feststeckt. Momentaufnahmen von Büchern, die man gerade liest.“

Ich habe ja bereits bei Twitter berichtet, dass ich momentan ein paar Wochen Lese-Pause einlegen möchte. Die letzten beiden Bücher die ich gelesen habe, haben so einen Eindruck auf mich gemacht, dass ich diese Gefühle die sie in mir geweckt haben nicht wegwischen möchte! (Nick Stone – Voodoo; Michael Leuchtenberger – Caspars Schatten)

Aus diesem Grunde habe ich mir überlegt, dass ich euch in den nächsten Wochen Auszüge aus meinem Alltag als Umschülerin zur Immobilienkauffrau zeigen möchte. Denn ich lese ja immer noch, nur keine Romane.

Also legen wir heute los mit:

Wirtschaftsgesetze 2018, 15. Auflage, nwb TEXTAUSGABE

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Seite 310, § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

Zugegeben… trockenes Zeug! Wir wiederholen gerade die Thematik der Vermietung und Untervermietung ist da ein wichtiges Thema.

Ich übersetze euch das mal in Umgangssprache:
Ihr dürft euch keinen Untermieter ohne Erlaubnis des Vermieters zulegen. Ihr müsst definitiv die Genehmigung eures Vermieters einholen. ABER: Er darf euch dieses Anliegen NICHT versagen, außer der potenzielle Untermieter ist bspw. ein stadtbekannter Unruhestifter, oder eure Wohnung ist zu klein. Wenn euer Untermieter etwas an eurer Wohnung kaputt macht (Scheibe, Wand, Tür – was auch immer) seid ihr dafür verantwortlich. Der Vermieter kann euch dann in Haftung nehmen, da er nicht den Vertrag mit dem Untermieter hat, sondern ihr mit eurem Mitbewohner.
Ich würde auch dringend empfehlen einen Untermietvertrag zu schreiben, auch wenn ihr einen Freund oder Freundin einziehen lasst. Denn ein Vertrag ist dafür da, wenn man sich verkracht (beweisend dafür sind Scheidungen, wenn kein Ehevertrag vorliegt dann wird es richtig übel!). Egal wie toll man sich am Anfang versteht!

Weitere Nützliche Infos:
Der Vermieter kann euch die Untervermietung mit einer Zusatzzahlung auf die Miete aufschlagen, aber der Betrag ist verhältnismäßig gering (den kann dann auch euer Untermieter an euch zahlen, zusammen mit seinem Anteil) – ca. 20% den Untermiete (bsp. 100€ Untermiete = 20€ Zuschlag) bei freifinanzierten Wohnbau (ganz normale Wohnungen) und bei presgebundenen (sog. Sozialwohnungen – Stichwort: Wohnberechtigungsschein) 2,50€/Person, im Monat.
Wenn ihr eure Wohnung kündigt oder gekündigt werdet, dann muss euer Mitbewohner auch ausziehen. Er hat dann nur die Chance, sich auf die Wohnung neu zu bewerben oder wenn euer Vermieter es zulässt, eine Vertragsänderung beantragen, sodass er in den Vertrag einsteigt. Das konnte ich nämlich damals, als ich noch in einer WG wohnte. Ich bin in den alten Vertrag meiner Mitbewohnerin eingestiegen und konnte dann selber einen Untermieter aufnehmen.

Das war’s erstmal dazu.

Wenn Ihr noch Fragen habt, dann einfach raus damit ^^

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Annie ❥

 

PS: Wenn euch allgemein die Thematik Vermietung oder auch andere immobilienspezifischen Themen interessiert, dann lasst es mich wissen und ich mache dann eine kleine Serie 🙂

3 Kommentare zu „#MittendrinMittwoch – Willkommen in meinem Leben

    1. Ich hoffe ja, dass ich es Leserfreundlich erklärt habe xD Vielleicht sollte ich mich mal dessen annehmen und für Mietrecht ein Buch schreiben, dessen Inhalt auch Normalsterbliche verstehen 😀

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  1. Liebste Annie, ich habe von deiner Lesepause auf Twitter bereits gelesen 🙂 ich finde es toll stellst du ein Buch vor, dass dich im Alltag gerade begleitet. Für ich war ja das gerade ein Flashback zu meiner Lehrzeit als Kauffrau… wir hatte da ständig solche Bücher, die wir durcharbeiten mussten 😀

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